Personalleitung

Sie verfügen über eine Personalabteilung, deren Tätigkeit sich aber im Wesentlichen darauf beschränkt, die Personalverwaltung und die Lohn- und Gehaltsabrechnung durchzuführen. Das tatsächliche Leistungsspektrum der Personalabteilung liegt damit brach: Es gibt weder regelmäßige Zielvereinbarungen oder Leistungsbeurteilungen, geschweige denn eine professionelle Personalentwicklung.

Durch den Einsatz einer Personalleitung - auch zeitlich begrenzt - werden diese und andere Instrumente im Personalwesen eingeführt und - zum Nutzen aller Beteiligten - umgesetzt.