Personalleitung
Sie verfügen über eine Personalabteilung, deren Tätigkeit sich aber
im Wesentlichen darauf beschränkt, die Personalverwaltung und die Lohn-
und Gehaltsabrechnung durchzuführen. Das tatsächliche Leistungsspektrum
der Personalabteilung liegt damit brach: Es gibt weder regelmäßige
Zielvereinbarungen oder Leistungsbeurteilungen, geschweige denn eine
professionelle Personalentwicklung.
Durch den Einsatz einer Personalleitung - auch zeitlich begrenzt -
werden diese und andere Instrumente im Personalwesen eingeführt und - zum
Nutzen aller Beteiligten - umgesetzt.
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