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Praktische
Hilfen und Tipps
7. Kuendigung bei unerlaubter
Passwortaenderung
Ändert ein Mitarbeiter an seinem Bürocomputer
eigenmächtig das Passwort und weigert er sich trotz
mehrmaliger Aufforderung, dem Arbeitgeber das neue
Passwort zu nennen, kann das eine fristlose Kündigung
rechtfertigen. Das hat das Landesarbeitsgericht Frankfurt
am Main entschieden (13 Sa 1268/01). Durch dieses
Verhalten habe der Arbeitnehmer die Möglichkeit von Vermögensschäden
und anderen geschäftlichen Nachteilen für den
Arbeitgeber bewusst in Kauf genommen.
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Letzte Änderung am 12.05.2004 |
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