Praktische Hilfen und Tipps

7. Kuendigung bei unerlaubter Passwortaenderung

Ändert ein Mitarbeiter an seinem Bürocomputer eigenmächtig das Passwort und weigert er sich trotz mehrmaliger Aufforderung, dem Arbeitgeber das neue Passwort zu nennen, kann das eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Das hat das Landesarbeitsgericht Frankfurt am Main entschieden (13 Sa 1268/01). Durch dieses Verhalten habe der Arbeitnehmer die Möglichkeit von Vermögensschäden und anderen geschäftlichen Nachteilen für den Arbeitgeber bewusst in Kauf genommen.

   
  Zurück Nach obenLetzte Änderung am 12.05.2004